KBV on FHIR Schnittstellen
Für die Umsetzung verschiedener Schnittstellen in den Praxisverwaltungssystemen setzt die KBV auf die FHIR®-Schnittstelle.
Auf dieser Seite werden die FHIR®-Schnittstellen der KBV kurz vorgestellt.

PVS-Archivierungs- und Wechselschnittstelle

Nach § 371 Absatz 1 SGB V sind in informationstechnischen Systemen der vertragsärztlichen Versorgung, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, offene und standardisierte Schnittstellen zu integrieren. Diese Schnittstellen sollen eine systemneutrale Archivierung, sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglichen. Diese Schnittstelle ist von der KBV als PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle festgelegt.

Mehr Informationen zur PVS-Archivierungs- und Wechselsschnittstelle finden Sie unter folgendem Link: https://update.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/PVS-Archivierungs-Wechsel-Schnittstelle/

Die für die Schnittstelle notwendigen FHIR-Ressourcen sind auch auf simplifier.net zu finden unter: https://simplifier.net/PVS-Archivierungs-undWechselschnittstelle
Verbindlich sind die FHIR-Ressourcen unter https://update.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/PVS-Archivierungs-Wechsel-Schnittstelle/, welche i.d.R. identisch mit den unter simplifier.net veröffentlichten Ressourcen sind.

Verordnungssoftware-Schnittstelle

Gemäß § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V legt die KBV die Verordnungssoftware-Schnittstelle fest. Vertragsärzte und -Psychotherapeuten können mittels dieser Schnittstelle die Verordnungssoftware gemäß §73 Absatz 9 Satz 1 SGB V wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem PVS und einer Verordnungssoftware für alle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V von der KBV zugelassenen Systeme festgesetzt. Folglich wird für den Vertragsarzt und -Psychotherapeuten ein einfacher Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht.

Mehr Informationen zur Verordnungssoftware-Schnittstelle finden Sie unter folgendem Link: https://update.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/Verordnungssoftware-Schnittstelle/ Die für die Schnittstelle notwendigen FHIR-Ressourcen sind auch auf simplifier.net zu finden unter: https://simplifier.net/Verordnungssoftware-Schnittstelle

Verbindlich sind die FHIR-Ressourcen unter https://update.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/Verordnungssoftware-Schnittstelle/, welche i.d.R. identisch mit den unter simplifier.net veröffentlichten Ressourcen sind.

eTerminservice-Schnittstelle

Der elektronische Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen (eTerminservice) ist die Online-Umsetzung gesetzlicher Forderungen zur Vergabe von Arztterminen. Das im Sommer 2015 verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz legt fest, dass gesetzlich Krankenversicherte mit einer Überweisung zum Facharzt im Regelfall nicht länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten sollen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr 2019 legt zudem fest, dass eine Schnittstelle für die PraxisVerwaltungsSysteme (PVS) und die Terminplanungssysteme geschaffen werden muss. Dadurch soll erreicht werden, dass Ärzte auf eine schnelle und einfache Art und Weise Termine für die Terminservicestellen (TSS) zur Verfügung stellen und Patienten diese buchen können.

Die eTerminservice-Schnittstelle finden Sie auf simplifier.net unter folgendem Link: https://simplifier.net/eterminservice

Schlüsseltabellen

Unter http://applications.kbv.de/keytabs/­ita/schluesseltabellen.asp finden sich die Schlüsseltabellen der KBV.

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